{"id":39,"date":"2014-11-06T21:02:08","date_gmt":"2014-11-06T19:02:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.grundschule-jesewitz.de\/html\/?page_id=39"},"modified":"2015-02-09T11:56:58","modified_gmt":"2015-02-09T09:56:58","slug":"satzung-des-foerdervereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.grundschule-jesewitz.de\/html\/?page_id=39","title":{"rendered":"Satzung des F\u00f6rdervereins"},"content":{"rendered":"<p><strong>Liebe Eltern! Liebe Gro\u00dfeltern!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Liebe Freunde der Grundschule Jesewitz!<\/strong><\/p>\n<p>In unserer Mitgliederversammlung am 17.12.12 beschlossen die Mitglieder einige grundlegende Neuerungen, mit denen wir die Zusammenarbeit mit der Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c vertiefen und noch mehr Mitglieder gewinnen m\u00f6chten. Von nun an sind auch die Eltern als Mitglied willkommen, deren Kinder die\u00a0Ki-ta\u00a0\u201eM\u00e4useland\u201c besuchen. Dementsprechend wurden unser Name und unsere Satzung ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft in unserem F\u00f6rderverein ist ein Beitrag f\u00fcr die Gestaltung des\u00a0\u00a0Kindergarten- und Schullebens Ihres Kindes!<\/p>\n<p>Sie erlischt automatisch, wenn Ihr Kind unsere Schule verl\u00e4sst.<\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt 1 \u20ac im Monat und wird bis zum 31. Oktober des laufenden Schuljahres eingesammelt.<\/p>\n<p>Aush\u00e4nge in unseren Einrichtungen weisen Sie auf unsere Ziele hin.<\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n<p>Satzung des F\u00f6rdervereins<\/p>\n<p>der Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c und der Grundschule Jesewitz e.V.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>1<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p>\u201eF\u00f6rderverein der Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c und der Grundschule Jesewitz e.V.\u201c.<\/p>\n<p>Sitz des Vereins ist Jesewitz. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig unter VR 30347 eingetragen.<\/p>\n<ul>\n<li>2<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung in der Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c und in der Grundschule Jesewitz.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch ideelle, materielle und personelle Unterst\u00fctzung der Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c und der Grundschule Jesewitz sowie aller Kinder dieser Einrichtungen.<\/p>\n<ul>\n<li>3<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person nach Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>4 Mitgliedschaft<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die sich im Sinne der Satzung bet\u00e4tigen wollen. Unterschieden wird zwischen ordentlichen Mitgliedern und f\u00f6rdernden Mitgliedern. Ordentliches Mitglied ist jene Person, die ihre Mitgliedschaft durch einen schriftlichen, an den Vorstand gerichteten und durch ihn best\u00e4tigten Antrag erworben hat. F\u00f6rderndes Mitglied k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen, Beh\u00f6rden und Organisationen, die an der Entwicklung\u00a0\u00a0der Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c und der Grundschule Jesewitz interessiert sind, werden. F\u00f6rdernde Mitglieder erwerben ihre Mitgliedschaft durch einen schriftlichen Antrag an den Vorstand.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, steht dem Betroffenen die M\u00f6glichkeit der Anrufung der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>a.\u00a0durch freiwilligen Austritt, der bis 4 Wochen vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem 1. Vorsitzenden erkl\u00e4rt werden muss,<\/p>\n<p>b.\u00a0durch Tod des Mitglieds<\/p>\n<p>c.\u00a0durch Ausschluss, dieser kann durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit und sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Ma\u00dfe gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene die Mitgliederversammlung anrufen, diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>d.\u00a0f\u00fcr Eltern, deren Kinder die Grundschule Jesewitz besuchen, automatisch mit dem Ausscheiden des Kindes aus der Grundschule Jesewitz.<\/p>\n<ul>\n<li>5 Organe des Vereins sind<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>6<\/li>\n<\/ul>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge und werden jeweils bis zum 1.10. des laufenden Schuljahres f\u00e4llig. Erfolgt ein Eintritt im Laufe des Schuljahres, wird ein anteiliger Beitrag erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<ul>\n<li>7<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen einzuberufen. Die Einladung hat schriftlich zu erfolgen. Eine vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung ist mitzuteilen. Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung m\u00fcssen mindestens 10 Tage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.<\/p>\n<p>Der Mitgliederversammlung ist vorbehalten:<\/p>\n<ol>\n<li>Wahlen des Vorstandes und der Revision.<\/li>\n<li>Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen.<\/li>\n<li>Entgegennahme der Jahresberichte.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen.<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber Einzelausgaben, die 1000,00 \u20ac \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>Verabschiedung eines j\u00e4hrlichen Haushaltplanes<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Wahlen werden auf Verlangen der Mehrheit der erschienenen Mitglieder geheim durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, beim Ausschluss eines Mitgliedes sowie bei Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen au\u00dfer Betracht bleiben. Wird bei Wahlen die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, so ist zwischen den Bewerbern mit der h\u00f6chsten Stimmzahl eine Stichwahl durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen vorgenommen werden. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn dies von einem Drittel aller Mitglieder beantragt wird. Im Antrag sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung anzugeben.<\/p>\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlungen, die vom 1. Vorsitzenden geleitet werden, ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Schriftf\u00fchrer und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.<\/p>\n<ul>\n<li>8 Vorstand und erweiterter Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein wird gemeinsam vom 1. Vorsitzenden und vom 2. Vorsitzenden\u00a0\u00a0gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB vertreten.<\/p>\n<p>Der erweiterte Vorstand\u00a0\u00a0besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Er leitet den Verein und beschlie\u00dft \u00fcber alle Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Wenn mindestens 2\/3\u00a0\u00a0der Mitglieder anwesend sind, ist er beschlussf\u00e4hig. Seine Beschl\u00fcsse fasst der erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit. \u00dcber die Vorstandssitzungen wird Protokoll gef\u00fchrt. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden bei Bedarf. Der erweiterte Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.<\/p>\n<ul>\n<li>9 Revision<\/li>\n<\/ul>\n<p>Durch die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren zu w\u00e4hlen. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren. Den Kassenpr\u00fcfern obliegen folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a.\u00a0Pr\u00fcfung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Buchung aller Belege,<\/p>\n<p>b.\u00a0zweimal j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung des Kassenbestandes<\/p>\n<p>c.\u00a0Information der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<ul>\n<li>10 Aufl\u00f6sung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. F\u00fcr diesen Beschluss ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Bei einer Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Gemeinde Jesewitz mit der Auflage, es f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte \u201eM\u00e4useland\u201c und die Grundschule Jesewitz, oder falls diese nicht mehr bestehen, es f\u00fcr die Bildungseinrichtung, die vom gr\u00f6\u00dften Teil der Kinder des Einzugsbereiches besucht wird, zu verwenden.<\/p>\n<p>Jesewitz, den 11.12.12<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Eltern! Liebe Gro\u00dfeltern! Liebe Freunde der Grundschule Jesewitz! 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